Erfolgreiche Verbandsarbeit
lebt vom Mitmachen

Wir bieten unseren Mitgliedern eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen und Verantwortung für die Branche zu übernehmen.

Mitgliederversammlung

Das oberste Verbandsorgan ist die Mitgliederversammlung, das demokratische Gremium des Verbandes. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle Vertreter eines Mitgliedsunternehmens (siehe auch § 8.10 der Satzung). Jedes Ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen des Verbandes, soweit sie nicht aufgrund der Satzung von anderen Organen zu regeln sind. Sie beschließt unter anderem über

  • Satzungsänderungen
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen
  • die Wahl des Vorstandsvorsitzenden, seiner beiden Stellvertreter sowie die Wahl weiterer Mitglieder des Vorstands
  • die Wahl der beiden Kassenprüfer
  • die Wahl weiterer Beiratsmitglieder
  • die Genehmigung des Kassenberichts, des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans
  • Aufgaben und Ziele des Verbandes

Ausführliche Informationen zur ITGA-Mitgliederversammlung finden Sie im § 8 der ITGA-Satzung.

Der Vorstand

Jürgen Sautter

Vorstandsvorsitzender


Geschäftsführer Rud. Otto
Meyer Technik GmbH & Co. KG

Tobias Maurer

Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender


Geschäftsführer H. Maurer
GmbH & Co. KG

Steffen Hild

Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender


Geschäftsführer CAT Clean Air
Technology GmbH /
CAT Service GmbH

Martin Grüber

Vorstandsmitglied


Geschäftsführer HTS
Haustechnischer Service GmbH

Armin Weber

Vorstandsmitglied


Geschäftsführer
S & M Simon und Matzer GmbH & Co. KG

Christian Hage

Vorstandsmitglied


Geschäftsführer
IP Innovatives Planen GmbH

Zusammensetzung/Wahl des Vorstandes

  • 1 Vorsitzender, 2 Stellvertreter und höchstens 4 weitere Mitglieder (insgesamt max. 7 Personen)
  • Vorstandsmitglieder müssen Unternehmer sein oder eine leitende Position (mindestens Prokura) in einer Mitgliedsfirma innehaben.
  • Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl und einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt.
  • Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre.

Aufgaben des Vorstandes

  • Vertretung des Verbandes im Sinne von § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich

Aufgaben des Vorsitzenden

  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Ausführung und Umsetzung von Beschlüssen, die vom Vorstand und der Mitgliederversammlung getroffen werden

Übertragung von Aufgaben des Vorstands auf den ITGA-
Geschäftsführer und ITGA-Mitglieder

  • Die Geschäftsführung wird bevollmächtigt und beauftragt vom Vorstand.
  • Zu den Vorstandssitzungen kann der Vorstand bei Behandlung von Spezialfragen jederzeit Mitglieder aus den einzelnen Fachgebieten zur Beratung hinzuziehen.
  • Der Vorstand bildet für Spezialfragen Ausschüsse.